GOÄ-Ziffer 2838: Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie
Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie
Die GOÄ-Ziffer 2838 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 4300 Punkten bewertet; das entspricht 250,64 € beim einfachen und 576,47 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2838 erfasst die rekonstruktive Operation einer Nierenarterie, also die operative Wiederherstellung des arteriellen Gefäßes, das eine Niere versorgt, bei Stenose, Verschluss oder anderer struktureller Schädigung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Nierenarterie durch eine gefäßchirurgische Maßnahme wie eine Erweiterungsplastik oder einen Gefäßersatz rekonstruiert wird, um die Durchblutung und damit die Funktion der Niere zu erhalten. Die Ziffer stellt gegenüber der allgemeineren Ziffer 2834, die operative Eingriffe an Nierengefäßen als selbständige Leistung ganz allgemein beschreibt, die spezifischere Leistung für den konkreten Fall der rekonstruktiven Operation dar und wird daher anstelle der allgemeinen Ziffer angesetzt, wenn genau dieser rekonstruktive Eingriff an der Nierenarterie durchgeführt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 250,64 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 576,47 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 877,24 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2838
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2838?
Die GOÄ-Ziffer 2838 steht für „Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2838?
Die GOÄ-Ziffer 2838 ist mit 4300 Punkten bewertet; das entspricht 250,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2838 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 576,47 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2838?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2838 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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