GOÄ-Ziffer 2841: Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie

Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie

Die GOÄ-Ziffer 2841 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie, also der Arteria poplitea, die das Bein im Bereich der Kniekehle mit Blut versorgt. Sie kommt zur Anwendung, wenn dieses Gefäß aufgrund einer Stenose, eines Verschlusses oder einer sonstigen Schädigung operativ wiederhergestellt werden muss, etwa im Rahmen der Behandlung einer fortgeschrittenen peripheren arteriellen Verschlusskrankheit des Beins. Die Ziffer grenzt sich anatomisch von der vorhergehenden Ziffer zu den Oberschenkelarterien und der nachfolgenden Ziffer zu den Unterschenkelarterien ab, da sie speziell den Gefäßabschnitt in der Kniekehle betrifft, einen Bereich, der aufgrund seiner Beweglichkeit und Gefäßanatomie besondere operationstechnische Anforderungen stellt und daher als eigener Lokalisationsabschnitt gesondert bewertet ist.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach268,11 €
Höchstsatz3,5-fach408,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2841

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2841?

Die GOÄ-Ziffer 2841 steht für „Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2841?

Die GOÄ-Ziffer 2841 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2841 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2841?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2841 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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