GOÄ-Ziffer 2950: Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung
Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 2950 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2950 betrifft die Resektion einer einzelnen Rippe als selbständige, eigenständig indizierte Leistung, also nicht als bloßer Zugangsweg im Rahmen einer anderen Thoraxoperation. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Rippe wegen eines eigenständigen Krankheitsprozesses entfernt werden muss, etwa bei einem Rippentumor, einer chronischen Osteomyelitis der Rippe oder zur Gewinnung von Probematerial für eine histologische Untersuchung. Der Begriff 'selbständige Leistung' grenzt die Ziffer ausdrücklich von der Rippenresektion ab, die lediglich als operativer Zugang zu tieferliegenden Strukturen im Rahmen einer größeren Thorax- oder Lungenoperation dient und dort nicht gesondert berechnet wird. Von der Resektion mehrerer benachbarter Rippen nach Ziffer 2951 unterscheidet sie sich durch die Beschränkung auf eine einzelne Rippe.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,07 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 99,06 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 150,75 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2951 – Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung
- GOÄ 2952 – Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe
- GOÄ 2953 – Thorakoplastik
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2950
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2950?
Die GOÄ-Ziffer 2950 steht für „Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2950?
Die GOÄ-Ziffer 2950 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2950 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2950?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2950 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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