GOÄ-Ziffer 2952: Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe
Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe
Die GOÄ-Ziffer 2952 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2952 betrifft die Resektion einer Halsrippe oder der ersten Rippe. Dieser Eingriff kommt vor allem bei Patienten mit Thoracic-outlet-Syndrom zur Anwendung, bei denen eine überzählige Halsrippe oder eine anatomisch ungünstig verlaufende erste Rippe Nerven des Plexus brachialis oder Gefäße (Arteria beziehungsweise Vena subclavia) im Bereich der oberen Thoraxapertur komprimiert und dadurch neurologische Ausfälle, Schmerzen oder Durchblutungsstörungen des Arms verursacht. Durch die Entfernung der komprimierenden Knochenstruktur wird der Engpass beseitigt und die neurovaskuläre Kompression aufgehoben. Die Ziffer erfasst sowohl die Resektion einer echten Halsrippe als auch die der ersten regulären Rippe, wenn diese die Kompressionsursache darstellt, und ist damit eigenständig neben den allgemeinen Rippenresektionen nach den Ziffern 2950 und 2951 anzusetzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2950 – Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung
- GOÄ 2951 – Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung
- GOÄ 2953 – Thorakoplastik
- GOÄ 2954 – Thorakoplastik mit Höhleneröffnung – auch Jalousieplastik
- GOÄ 2955 – Thorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2952
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2952?
Die GOÄ-Ziffer 2952 steht für „Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2952?
Die GOÄ-Ziffer 2952 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2952 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2952?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2952 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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