GOÄ-Ziffer 2955: Thorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls…
Thorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates
Die GOÄ-Ziffer 2955 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen und 670,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2955 erfasst die Thorakoplastik mit Entschwartung, also mit Entfernung der verdickten fibrösen Schwarte, die sich im Rahmen chronischer Pleuraprozesse an der Innenseite der Restraumwand gebildet hat, gegebenenfalls einschließlich der Implantation eines Muskellappens zur Auffüllung des entstandenen Resthohlraums sowie der späteren Entnahme dieses Implantats. Diese erweiterte Variante kommt zur Anwendung, wenn nach Rippenresektion die bindegewebige Verschwartung selbst entfernt werden muss, damit die Brustwand sich der darunterliegenden Lunge anlegen kann, und wenn zusätzlich eine Muskelplastik zur Deckung des verbliebenen Hohlraums erforderlich ist, etwa bei ausgedehnten Empyemresthöhlen. Die Ziffer unterscheidet sich von der einfachen Thorakoplastik nach Ziffer 2953 durch den zusätzlichen Operationsschritt der Entschwartung und gegebenenfalls der Muskelimplantation und von der Höhleneröffnung nach Ziffer 2954 durch den anderen operativen Schwerpunkt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 291,44 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 670,31 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.020,04 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2952 – Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe
- GOÄ 2953 – Thorakoplastik
- GOÄ 2954 – Thorakoplastik mit Höhleneröffnung – auch Jalousieplastik
- GOÄ 2956 – Brustwandteilresektion
- GOÄ 2957 – Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung
- GOÄ 2959 – Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2955
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2955?
Die GOÄ-Ziffer 2955 steht für „Thorakoplastik mit Entschwartung – gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2955?
Die GOÄ-Ziffer 2955 ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2955 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 670,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2955?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2955 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.