GOÄ-Ziffer 2957: Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung

Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung

Die GOÄ-Ziffer 2957 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2957 erfasst die Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung des entstandenen Defekts. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach Entfernung eines Brustwandabschnitts, etwa bei Tumorresektion oder ausgedehnter Infektsanierung, der verbliebene Defekt nicht durch einfachen Wundverschluss versorgt werden kann, sondern eine plastisch-rekonstruktive Deckung erforderlich ist, beispielsweise durch Verschiebung von Haut- und Weichteillappen, Muskellappenplastik oder Einbringen eines stabilisierenden Materials zur Wiederherstellung der Thoraxwandstabilität. Gegenüber Ziffer 2956, die die reine Resektion ohne plastische Deckung erfasst, bildet diese Ziffer den zusätzlichen rekonstruktiven Aufwand ab und wird angesetzt, wenn Resektion und plastische Defektdeckung in derselben Sitzung als kombinierter Eingriff erfolgen.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatz2,3-fach402,18 €
Höchstsatz3,5-fach612,01 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2957

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2957?

Die GOÄ-Ziffer 2957 steht für „Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2957?

Die GOÄ-Ziffer 2957 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2957 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2957?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2957 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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