GOÄ-Ziffer 2960: Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)

Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)

Die GOÄ-Ziffer 2960 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2960 erfasst die operative Korrektur einer Brustkorbdeformität, beispielhaft genannt wird die Trichterbrust (Pectus excavatum). Sie kommt zur Anwendung bei angeborenen oder erworbenen Fehlbildungen des knöchernen Brustkorbs, bei denen Brustbein und angrenzende Rippenknorpel eine funktionell oder kosmetisch relevante Einsenkung, Vorwölbung oder Asymmetrie aufweisen. Der Eingriff dient der operativen Korrektur der Fehlstellung, etwa durch Anhebung des eingesunkenen Brustbeins und Neuausrichtung der betroffenen Rippenknorpel, um die Form des Brustkorbs wiederherzustellen und gegebenenfalls funktionelle Beeinträchtigungen von Herz und Lunge zu beheben. Die Ziffer ist als eigenständige Position für Brustkorbdeformitäten von den übrigen Thorakoplastik- und Brustwandresektionsziffern abzugrenzen, da hier nicht ein pathologischer Restraum, sondern eine Formfehlbildung des Skeletts behandelt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatz2,3-fach402,18 €
Höchstsatz3,5-fach612,01 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2960

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2960?

Die GOÄ-Ziffer 2960 steht für „Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2960?

Die GOÄ-Ziffer 2960 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2960 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2960?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2960 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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