GOÄ-Ziffer 2970: Anlage einer Pleuradrainage (z. B. Bülau'sche Heberdrainage)

Anlage einer Pleuradrainage (z. B. Bülau'sche Heberdrainage)

Die GOÄ-Ziffer 2970 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage einer Pleuradrainage (z. B. Bülau'sche Heberdrainage)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2970 betrifft die Anlage einer Pleuradrainage, beispielhaft genannt die Bülau'sche Heberdrainage. Der Eingriff kommt zur Anwendung, wenn Luft, Blut, Eiter oder Flüssigkeit aus dem Pleuraraum abgeleitet werden muss, etwa bei Pneumothorax, Hämatothorax, Pleuraempyem oder ausgeprägtem Pleuraerguss. Dabei wird ein Drainageschlauch durch die Brustwand in den Pleuraspalt eingebracht und an ein Ableitungssystem, häufig mit Unterwasserverschluss oder Sog, angeschlossen, um eine kontinuierliche Entlastung des Pleuraraums und die Wiederentfaltung der Lunge zu ermöglichen. Die Ziffer erfasst das Einlegen der Drainage als eigenständige Leistung. Von Ziffer 2971 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort die Spülung des Pleuraraums bei bereits liegender Drainage, also ein Folgeeingriff nach erfolgter Anlage, beschrieben wird.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach74,27 €
Höchstsatz3,5-fach113,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2970

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2970?

Die GOÄ-Ziffer 2970 steht für „Anlage einer Pleuradrainage (z. B. Bülau'sche Heberdrainage)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2970?

Die GOÄ-Ziffer 2970 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2970 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2970?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2970 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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