GOÄ-Ziffer 2972: Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der…
Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 2972 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 666 Punkten bewertet; das entspricht 38,82 € beim einfachen und 89,29 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2972 betrifft die Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur diagnostischen Abklärung unklarer Pleuraveränderungen, etwa bei Verdacht auf Malignität oder bei ungeklärten entzündlichen Prozessen, eine offene chirurgische Freilegung der Pleura erfolgt und dabei gezielt Gewebeproben zur histologischen Untersuchung entnommen werden. Der Zusatz 'selbständige Leistung' grenzt den Eingriff von einer bloßen Gewebeentnahme im Rahmen einer ohnehin durchgeführten größeren Thoraxoperation ab; hier ist die operative Freilegung der Pleura mit anschließender Probenentnahme der eigentliche und alleinige Zweck des Eingriffs. Von den nachfolgenden Pleurektomie-Ziffern 2973 und 2974 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort nicht nur Proben entnommen, sondern die Pleura flächenhaft entfernt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 38,82 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 89,29 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 135,87 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2960 – Operation einer Brustkorbdeformität (z. B. Trichterbrust)
- GOÄ 2970 – Anlage einer Pleuradrainage (z. B. Bülau'sche Heberdrainage)
- GOÄ 2971 – Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage – gegebenenfalls…
- GOÄ 2973 – Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
- GOÄ 2974 – Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell
- GOÄ 2975 – Dekortikation der Lunge
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2972
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2972?
Die GOÄ-Ziffer 2972 steht für „Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2972?
Die GOÄ-Ziffer 2972 ist mit 666 Punkten bewertet; das entspricht 38,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2972 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 89,29 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2972?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2972 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.