GOÄ-Ziffer 3051: Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach…
Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
Die GOÄ-Ziffer 3051 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3051 erfasst die zusätzliche Perfusion der Hirnarterien während einer Operation unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine und wird ausdrücklich zusätzlich zur Leistung nach Ziffer 3050 berechnet. Angewendet wird sie, wenn im Rahmen komplexer herzchirurgischer Eingriffe, etwa an der Aorta oder den herznahen Gefäßen, gezielt die Hirngefäße separat mit Blut versorgt werden müssen, um während Phasen eingeschränkter oder unterbrochener normaler Kreislaufführung eine ausreichende zerebrale Durchblutung sicherzustellen. Die Leistung bildet diesen speziellen zusätzlichen Perfusionsschritt ab, der über die allgemeine extrakorporale Zirkulation nach Ziffer 3050 hinausgeht. Sie ist von den Ziffern 3052 und 3053 dadurch abzugrenzen, dass dort andere Gefäßgebiete, namentlich die Koronararterien beziehungsweise Arterien anderer Organe, separat perfundiert werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,19 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 172,94 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 263,16 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3050 – Operative Maßnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-Maschine zur…
- GOÄ 3052 – Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer…
- GOÄ 3053 – Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung…
- GOÄ 3054 – Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3051
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3051?
Die GOÄ-Ziffer 3051 steht für „Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3051?
Die GOÄ-Ziffer 3051 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3051 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3051?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3051 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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