GOÄ-Ziffer 3073: Operativer Verschluß von Vorhofseptumdefekten anderen Typs…
Operativer Verschluß von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z. B. Sinus venosus) – auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung
Die GOÄ-Ziffer 3073 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Verschluß von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z. B. Sinus venosus) – auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird der operative Verschluss von Vorhofseptumdefekten, die nicht dem Sekundum-Typ entsprechen, beispielsweise Defekte vom Sinus-venosus-Typ. Eingeschlossen ist auch die Korrektur einer isolierten Fehlmuendung einer Lungenvene, die anatomisch haeufig mit solchen Defektformen assoziiert ist und im gleichen operativen Zugang mitversorgt wird. Diese Defektformen liegen typischerweise atypisch in der Vorhofscheidewand und gehen oft mit begleitenden Gefaessfehlbildungen einher, sodass die operative Versorgung anspruchsvoller ist als beim einfachen Sekundumdefekt. Die Ziffer dient damit der klaren Abgrenzung zur vorhergehenden Position: Waehrend dort der haeufige, anatomisch einfache Sekundumdefekt abgebildet wird, erfasst diese Ziffer die selteneren, anatomisch komplexeren Defektvarianten samt der gegebenenfalls notwendigen Korrektur einer begleitenden Lungenvenenfehlmuendung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 233,15 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 536,25 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 816,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3070 – Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes
- GOÄ 3071 – Naht einer Myokardverletzung
- GOÄ 3072 – Operativer Verschluß des Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ
- GOÄ 3074 – Komplette intraatriale Blutumleitung (totale Lungenvenenfehlmündung…
- GOÄ 3075 – Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Herzen oder aus einem herznahen…
- GOÄ 3076 – Operative Entfernung eines Herztumors oder eines Herzwandaneurysmas…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3073
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3073?
Die GOÄ-Ziffer 3073 steht für „Operativer Verschluß von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z. B. Sinus venosus) – auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3073?
Die GOÄ-Ziffer 3073 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3073 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3073?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3073 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.