GOÄ-Ziffer 3085: Operative Korrektur einer Herzklappe
Operative Korrektur einer Herzklappe
Die GOÄ-Ziffer 3085 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur einer Herzklappe“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die operative Korrektur einer Herzklappe als eigenstaendige Leistungsposition neben der Valvuloplastik. Sie erfasst korrigierende operative Massnahmen an einer Herzklappe, die ueber eine reine Raffungs- oder Rekonstruktionstechnik hinausgehen koennen, etwa strukturelle Eingriffe zur Wiederherstellung der Klappenfunktion bei komplexeren Fehlbildungen oder erworbenen Veraenderungen. Der Ansatz kommt zur Anwendung, wenn eine Herzklappe operativ behandelt wird, ohne dass ein vollstaendiger Ersatz durch eine Prothese erfolgt. Die Abgrenzung zu den benachbarten Ziffern ergibt sich aus dem Ausmass des operativen Eingriffs an der Klappe: von der einfacheren Valvuloplastik bis zum vollstaendigen Klappenersatz bildet diese Position die dazwischenliegende korrigierende Behandlungsform ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 640,57 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3085
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3085?
Die GOÄ-Ziffer 3085 steht für „Operative Korrektur einer Herzklappe“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3085?
Die GOÄ-Ziffer 3085 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3085 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3085?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3085 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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