GOÄ-Ziffer 3087: Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen
Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen
Die GOÄ-Ziffer 3087 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen und 1.005,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Korrektur und/oder den Ersatz mehrerer Herzklappen im Rahmen desselben operativen Eingriffs. Sie kommt zur Anwendung, wenn mehr als eine Herzklappe in einer Sitzung behandelt werden muss, sei es durch Rekonstruktion, Korrektur oder prothetischen Ersatz, etwa bei kombinierten Erkrankungen mehrerer Klappen. Die Formulierung 'und/oder' zeigt, dass innerhalb desselben Eingriffs auch unterschiedliche Behandlungsformen an den verschiedenen Klappen kombiniert werden koennen, also beispielsweise eine Klappe korrigiert und eine andere ersetzt wird. Die Ziffer bildet damit den zusaetzlichen operativen Aufwand ab, der bei einem kombinierten Mehrklappeneingriff gegenueber der Behandlung nur einer einzelnen Herzklappe entsteht, und ersetzt in diesen Faellen den Einzelansatz der jeweiligen Klappe.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 437,15 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 1.005,44 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.530,02 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3087
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3087?
Die GOÄ-Ziffer 3087 steht für „Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3087?
Die GOÄ-Ziffer 3087 ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3087 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.005,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3087?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3087 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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