GOÄ-Ziffer 3089: Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation…

Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte

Die GOÄ-Ziffer 3089 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen und 1.005,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative direkte myokardiale Revaskularisation, wenn dabei mehrere Versorgungsabschnitte des Herzens in einer Operation behandelt werden, also mehrere Bypaesse an verschiedenen Kranzgefaessabschnitten angelegt werden. Sie kommt bei koronarer Mehrgefaesserkrankung zur Anwendung, bei der nicht nur ein einzelnes, sondern mehrere Versorgungsgebiete des Herzmuskels durch eigene Bypassverbindungen wiederversorgt werden muessen. Im Verhaeltnis zur vorhergehenden Ziffer, die die Revaskularisation eines einzelnen Versorgungsabschnittes betrifft, bildet diese Position den zusaetzlichen operativen Aufwand der Mehrfachversorgung ab und wird anstelle mehrfacher Einzelansaetze fuer jeden weiteren Versorgungsabschnitt herangezogen, wenn in derselben Operation mehr als ein Abschnitt revaskularisiert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

7500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach437,15 €
Regelhöchstsatz2,3-fach1.005,44 €
Höchstsatz3,5-fach1.530,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3089

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3089?

Die GOÄ-Ziffer 3089 steht für „Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3089?

Die GOÄ-Ziffer 3089 ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3089 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.005,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3089?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3089 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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