GOÄ-Ziffer 3156: Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder…
Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie
Die GOÄ-Ziffer 3156 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 60,33 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die endoskopische Entfernung von Faeden nach einer Magenoperation oder von Fremdkoerpern, zusaetzlich zur Gastroskopie. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Magenspiegelung gezielt Nahtmaterial, das nach einer vorausgegangenen Operation im Magen verblieben ist, oder sonstige Fremdkoerper endoskopisch entfernt werden. Da die Leistung ausdruecklich als Zusatz zur Gastroskopie beschrieben ist, wird sie nur neben der eigentlichen Spiegelungsleistung angesetzt und bildet den zusaetzlichen Aufwand der gezielten Entfernung ab. Typischer Anwendungsfall ist die postoperative Nachsorge nach Magenoperationen, wenn Fadenmaterial Beschwerden verursacht oder sich nicht von selbst loest, ebenso wie die Bergung verschluckter oder anderweitig in den Magen gelangter Fremdkoerper im Rahmen derselben Untersuchung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,23 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 60,33 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 91,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3156
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3156?
Die GOÄ-Ziffer 3156 steht für „Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3156?
Die GOÄ-Ziffer 3156 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3156 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 60,33 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3156?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3156 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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