GOÄ-Ziffer 3177: Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem…

Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus

Die GOÄ-Ziffer 3177 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen und 670,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3177 erfasst die Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus, also die operative Verlagerung eines Verdauungsorgan-Abschnitts ueber die Grenzen der Bauchhoehle hinaus, etwa zur Bildung eines Speiseroehrenersatzes bei Oesophaguserkrankungen oder -defekten. Angewendet wird die Leistung, wenn ein Darmsegment oder Magenanteil unter Erhalt der Gefaessversorgung mobilisiert und beispielsweise retrosternal oder subkutan bis in den Hals- oder Thoraxbereich hochgezogen wird, um die Kontinuitaet des Verdauungstrakts wiederherzustellen. Die Leistung umfasst die Praeparation des Transplantats, dessen Durchzug und die Anastomosierung am Zielort. Im Unterschied zu Ziffer 3176 verlaesst der transponierte Anteil hier die Bauchhoehle, was den hoeheren operativen Aufwand dieser Ziffer begruendet.

Gebühren und Steigerungssatz

5000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach291,44 €
Regelhöchstsatz2,3-fach670,31 €
Höchstsatz3,5-fach1.020,04 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3177

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3177?

Die GOÄ-Ziffer 3177 steht für „Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3177?

Die GOÄ-Ziffer 3177 ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3177 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 670,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3177?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3177 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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