GOÄ-Ziffer 3313: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein
Die GOÄ-Ziffer 3313 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 303 Punkten bewertet; das entspricht 17,66 € beim einfachen und 40,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 3313 steht für die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein. Sie wird angesetzt, wenn der Abdruck nicht nur Teilabschnitte wie Unterarm oder Unterschenkel, sondern die gesamte obere oder untere Extremität umfasst, etwa zur Anfertigung einer langen Orthese oder einer umfassenden Prothesenversorgung. Damit reiht sie sich als weitere Steigerungsstufe zwischen den kleineren Abdrücken nach den Nummern 3310 und 3311 und den noch umfangreicheren Abdrücken einschließlich Schulter beziehungsweise Becken nach den Nummern 3314 und 3315 ein. In der Praxis kommt 3313 zur Anwendung, wenn die gesamte Extremitätenlänge für die Hilfsmittelplanung abgeformt werden muss.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3313
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3313?
Die GOÄ-Ziffer 3313 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3313?
Die GOÄ-Ziffer 3313 ist mit 303 Punkten bewertet; das entspricht 17,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3313 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3313?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3313 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.