GOÄ-Ziffer 3316: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf
Die GOÄ-Ziffer 3316 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen und 101,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3316 vergütet die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf. Sie wird angesetzt, wenn ausschließlich der Rumpf, also der Körperabschnitt zwischen Hals und Becken ohne Kopf oder Extremitäten, abgeformt wird, etwa zur Anfertigung eines Rumpforthesen- oder Korsettmodells bei Wirbelsäulendeformitäten. Damit unterscheidet sie sich von der noch umfangreicheren Nummer 3317, die zusätzlich Kopf oder Arm beziehungsweise beides mit einbezieht. In der Praxis kommt 3316 zur Anwendung, wenn das geplante orthopädische Hilfsmittel sich auf den Rumpfbereich beschränkt, etwa bei einer Skoliose- oder Kyphoseorthese, ohne dass eine zusätzliche Erfassung von Kopf oder Armen für Passform oder Funktion erforderlich ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 44,12 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 101,48 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 154,42 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3316
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3316?
Die GOÄ-Ziffer 3316 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3316?
Die GOÄ-Ziffer 3316 ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3316 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 101,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3316?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3316 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.