GOÄ-Ziffer 3556: Chlorid

Chlorid

Die GOÄ-Ziffer 3556 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chlorid“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (II. Basislabor)). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 2,01 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3556 erfasst die Bestimmung des Chlorids im Serum oder Plasma und gehört inhaltlich zum Bereich Elektrolyte und Wasserhaushalt. Chlorid ist neben Natrium eines der wichtigsten Anionen des Extrazellulärraums und für die Aufrechterhaltung des Säure-Basen-Gleichgewichts sowie der Osmolalität von Bedeutung. Die Bestimmung wird typischerweise im Rahmen der Abklärung von Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts eingesetzt, etwa bei Erbrechen, Durchfall, Nierenfunktionsstörungen oder Säure-Basen-Störungen, und ergänzt dabei häufig die Bestimmung von Natrium (3558) und Kalium (3557). In der praktischen Anwendung dient der Chloridwert vor allem der differenzierten Einordnung von Elektrolytstörungen und wird selten isoliert, meist im Rahmen eines umfassenderen Elektrolytprofils angefordert.

Gebühren und Steigerungssatz

30 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach1,75 €
Regelhöchstsatz1,15-fach2,01 €
Höchstsatz1,3-fach2,27 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3556

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3556?

Die GOÄ-Ziffer 3556 steht für „Chlorid“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3556?

Die GOÄ-Ziffer 3556 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3556 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,01 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3556?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3556 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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