GOÄ-Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

Dieses Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte umfasst 634 Gebührenziffern. Wählen Sie eine Ziffer, um Legende, Punktzahl, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen zu sehen.

I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis

II. Basislabor

III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen

IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern

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