GOÄ-Ziffer 4247: Streptolysin

Streptolysin

Die GOÄ-Ziffer 4247 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Streptolysin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4247 erfasst den Nachweis agglutinierender Antikörper gegen Streptolysin und wird eingesetzt, wenn mittels Agglutinationsreaktion eine zurückliegende Streptokokken-Infektion serologisch belegt werden soll, etwa im Rahmen der Abklärung eines rheumatischen Fiebers oder einer Poststreptokokken-Glomerulonephritis. Sie stellt gegenüber der unter Nummer 4231 geführten, der Sammelposition um Nummer 4214 zugeordneten Bestimmung ein methodisch eigenständiges Verfahren dar. Amtlich ist Nummer 4247 als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet, teilt sich also mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4233 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatz1,15-fach15,42 €
Höchstsatz1,3-fach17,43 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4247

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4247?

Die GOÄ-Ziffer 4247 steht für „Streptolysin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4247?

Die GOÄ-Ziffer 4247 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4247 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4247?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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