GOÄ-Ziffer 4248: Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest…
Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)
Die GOÄ-Ziffer 4248 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4248 betrifft den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Treponema pallidum mittels TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest oder VDRL-Test im Rahmen der Agglutinationsgruppe und wird bei Verdacht auf eine Syphilis-Infektion eingesetzt, zur Erstdiagnostik, Bestätigung eines Screeningbefundes oder Verlaufskontrolle. Inhaltlich entspricht sie der unter Nummer 4232 geführten, der Sammelposition um Nummer 4214 zugeordneten Testkombination, ist aber eigenständig der Gruppe um Nummer 4233 zugeordnet. Amtlich ist Nummer 4248 als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet, teilt sich also mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4233 abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,41 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 15,42 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 17,43 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4233).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4248
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4248?
Die GOÄ-Ziffer 4248 steht für „Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4248?
Die GOÄ-Ziffer 4248 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4248 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4248?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.