GOÄ-Ziffer 4743: Trichomonaden

Trichomonaden

Die GOÄ-Ziffer 4743 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trichomonaden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4743 erfasst den lichtmikroskopisch-immunologischen Nachweis von Trichomonaden mit dem gleichen methodischen Aufwand wie Nummer 4723, also mittels Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung. Sie wird angewendet, wenn bei Verdacht auf eine Trichomonadeninfektion, etwa im urogenitalen Bereich, gezielt nach diesem Erreger gesucht wird. Wie bei 4740 bis 4742 legt die amtliche Bestimmung fest, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet wird: Sie wird mit Nummer 4723 gemeinsam nur einmal berechnet, auch wenn im selben Untersuchungsgang mehrere Erreger nachgewiesen werden sollen. Die eigenständige Nummer dient damit vor allem der Kennzeichnung, welcher Parasit konkret Gegenstand der Untersuchung war, ohne dass daraus eine zusätzliche, von 4723 unabhängige Gebühr entsteht.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach8,04 €
Höchstsatz1,3-fach9,09 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4743

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4743?

Die GOÄ-Ziffer 4743 steht für „Trichomonaden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4743?

Die GOÄ-Ziffer 4743 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4743 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4743?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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