GOÄ-Ziffer 3621: Magnesium
Magnesium
Die GOÄ-Ziffer 3621 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Magnesium“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (II. Basislabor)). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 2,68 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3621 erfasst die quantitative laboratoriumsmedizinische Bestimmung von Magnesium, in der Regel aus Serum oder Plasma. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Mangel- oder Überschusszustand des Elektrolyts abgeklärt werden soll, etwa bei neuromuskulären Symptomen, Herzrhythmusstörungen, gastrointestinalen Erkrankungen mit Resorptionsstörung oder im Rahmen der Kontrolle einer Substitutionstherapie. Auch bei Niereninsuffizienz oder unter bestimmten Medikamenten wie Diuretika oder Protonenpumpenhemmern kann die Bestimmung indiziert sein, da diese den Magnesiumhaushalt beeinflussen. Die Leistung umfasst die analytische Messung selbst, unabhängig vom eingesetzten Verfahren, sofern kein methodenspezifisches Verfahren gesondert benannt ist. Sie wird als Einzelparameter berechnet und nicht automatisch mit anderen Elektrolytbestimmungen zusammengefasst.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,33 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 2,68 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 3,03 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3613 – Glukosetoleranztest, oral (Viermalige Bestimmung von Glukose)
- GOÄ 3615 – Kreatinin-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Kreatinin) 8.…
- GOÄ 3620 – Eisen im Serum oder Plasma
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3621
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3621?
Die GOÄ-Ziffer 3621 steht für „Magnesium“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3621?
Die GOÄ-Ziffer 3621 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3621 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,68 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3621?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3621 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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