GOÄ-Ziffer 3510: Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung…
Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat
Die GOÄ-Ziffer 3510 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 3510 steht für die mikroskopische Untersuchung eines Präparats nach differenzierender Färbung, beispielsweise der Gramfärbung, je untersuchtem Präparat. Sie wird angesetzt, wenn ein aufwendigeres, mehrstufiges Färbeverfahren angewendet wird, das im Gegensatz zur einfachen Färbung nach Nummer 3509 verschiedene Struktur- oder Erregertypen anhand ihres unterschiedlichen Anfärbeverhaltens voneinander unterscheidet, etwa zur Differenzierung grampositiver von gramnegativen Bakterien in einem mikrobiologischen Präparat. Die zugehörige Bestimmung verweist auf Nummer 3511, welche die Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen betrifft; 3510 ist davon abzugrenzen, da sie die klassische mikroskopische Färbetechnik und nicht den Einsatz vorgefertigter Testträger erfasst. Angewendet wird sie typischerweise in der mikrobiologischen oder zytologischen Diagnostik.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
Abrechnungsbestimmungen
- 3511 Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z. B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung 50 2,91 Können mehrere Meßgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfaßt werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt wurden.
- Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3506 – Thrombozyten
- GOÄ 3508 – Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach…
- GOÄ 3509 – Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B.…
- GOÄ 3512 – Alpha-Amylase
- GOÄ 3513 – Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)
- GOÄ 3514 – Glukose
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3510
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3510?
Die GOÄ-Ziffer 3510 steht für „Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B. Gramfärbung), je Präparat“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3510?
Die GOÄ-Ziffer 3510 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3510 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3510?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.