GOÄ-Ziffer 3509: Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B.…

Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau, Lugol), je Material

Die GOÄ-Ziffer 3509 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau, Lugol), je Material“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 6,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3509 vergütet die mikroskopische Untersuchung eines Materials nach einfacher Färbung, beispielsweise mit Methylenblau oder Lugolscher Lösung, je untersuchtem Material. Sie wird angesetzt, wenn eine unkomplizierte Anfärbung des Präparats vorgenommen wird, um bestimmte Strukturen wie Zellkerne, Parasiten oder Mikroorganismen unter dem Mikroskop besser sichtbar zu machen, im Unterschied zur ungefärbten Nativuntersuchung nach Nummer 3508. Die Abrechnung erfolgt je Material, das heißt für jede gesondert gefärbte und untersuchte Probe einzeln. Von der aufwendigeren differenzierenden Färbung, etwa der Gramfärbung nach Nummer 3510, unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass nur ein einfaches, nicht differenzierendes Färbeverfahren zur Anwendung kommt, wie es etwa bei der orientierenden Stuhl- oder Sekretdiagnostik üblich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatz1,15-fach6,70 €
Höchstsatz1,3-fach7,58 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3509

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3509?

Die GOÄ-Ziffer 3509 steht für „Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau, Lugol), je Material“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3509?

Die GOÄ-Ziffer 3509 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3509 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3509?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3509 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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