GOÄ-Ziffer 3506: Thrombozyten
Thrombozyten
Die GOÄ-Ziffer 3506 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombozyten“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3506 vergütet die Bestimmung der Thrombozytenzahl (Blutplättchen) im Blut. Auch hier legt die Bestimmung fest, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl beziehungsweise Gebühr zusammen mit Nummer 3503 (Hämatokrit) bewertet wird, also nicht isoliert neben diesem berechnet werden kann. Die Thrombozytenzählung ist relevant für die Beurteilung der Blutgerinnung und wird etwa bei Blutungsneigung, vor operativen Eingriffen oder im Rahmen der Verlaufskontrolle bestimmter Erkrankungen und Therapien bestimmt. Zusammen mit Erythrozyten- und Leukozytenzahl sowie dem Hämatokrit bildet die Thrombozytenbestimmung das vollständige kleine Blutbild, dessen Einzelparameter laut den jeweiligen Bestimmungen der Nummern 3504 bis 3506 gemeinsam mit Nummer 3503 eine einheitliche Sammelposition darstellen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,02 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 4,55 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3503).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3503 – Hämatokrit
- GOÄ 3504 – Erythrozyten
- GOÄ 3505 – Leukozyten
- GOÄ 3508 – Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach…
- GOÄ 3509 – Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B.…
- GOÄ 3510 – Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z. B.…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3506
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3506?
Die GOÄ-Ziffer 3506 steht für „Thrombozyten“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3506?
Die GOÄ-Ziffer 3506 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3506 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3506?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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