GOÄ-Ziffer 4011: Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt
Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 4011 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen und 107,25 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4011 vergütet die Spezifizierung der zuvor nach Nummer 4010 nachgewiesenen HLA-Isoantikörper, abgerechnet insgesamt unabhängig von der Anzahl der spezifizierten Antikörper. Während Nummer 4010 lediglich das Vorhandensein von HLA-Isoantikörpern feststellt, klärt die Spezifizierung, gegen welche konkreten HLA-Antigene sich diese Antikörper richten. Diese genauere Zuordnung ist in der Praxis bedeutsam, um vor einer Transplantation oder Transfusion gezielt inkompatible Spender auszuschließen und geeignete, gegenüber den vorhandenen Antikörpern verträgliche Spender zu identifizieren. Da die Bewertung insgesamt erfolgt, wird die Leistung unabhängig davon, wie viele einzelne Antikörperspezifitäten im Rahmen der Untersuchung ermittelt werden, nur einmal angesetzt. Sie baut inhaltlich auf einem positiven Ergebnis nach Nummer 4010 auf und stellt dessen diagnostische Vertiefung dar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 93,26 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 107,25 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 121,24 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4011
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4011?
Die GOÄ-Ziffer 4011 steht für „Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4011?
Die GOÄ-Ziffer 4011 ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4011 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4011?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4011 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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