GOÄ-Ziffer 4010: HLA-Isoantikörpernachweis

HLA-Isoantikörpernachweis

Die GOÄ-Ziffer 4010 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HLA-Isoantikörpernachweis“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 53,62 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4010 vergütet den Nachweis von HLA-Isoantikörpern, also von Antikörpern, die sich gegen fremde HLA-Antigene richten. Diese Untersuchung kommt zum Einsatz, wenn geklärt werden soll, ob eine Person bereits Antikörper gegen HLA-Merkmale anderer Individuen gebildet hat, etwa infolge früherer Transfusionen, Schwangerschaften oder Transplantationen. Der Nachweis solcher Isoantikörper ist relevant für die Einschätzung eines immunologischen Risikos vor erneuten Transfusionen oder Transplantationen, da vorbestehende Antikörper zu Abstoßungsreaktionen oder Transfusionsreaktionen führen können. Die Leistung erfasst zunächst nur den qualitativen bzw. screeningartigen Nachweis, dass entsprechende Isoantikörper vorhanden sind, ohne diese im Detail zu differenzieren; die genauere Bestimmung, gegen welche HLA-Merkmale sich die nachgewiesenen Antikörper konkret richten, ist Gegenstand der Spezifizierung nach Nummer 4011.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz1,15-fach53,62 €
Höchstsatz1,3-fach60,62 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4010

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4010?

Die GOÄ-Ziffer 4010 steht für „HLA-Isoantikörpernachweis“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4010?

Die GOÄ-Ziffer 4010 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4010 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4010?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4010 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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