GOÄ-Ziffer 4007: Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006

Die GOÄ-Ziffer 4007 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 3600 Punkten bewertet; das entspricht 209,83 € beim einfachen und 241,30 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Analog zu Nummer 4005 definiert Nummer 4007 den Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006. Da die Gesamttypisierung der HLA-Klasse-I-Antigene je eingesetztem Antiserum abgerechnet wird und dabei mindestens 60 Antiseren zum Einsatz kommen, würde eine ungekappte Summierung zu einem sehr hohen Gesamtbetrag führen. Nummer 4007 begrenzt daher die Summe aller nach Nummer 4006 abgerechneten Einzelleistungen auf einen festgelegten Maximalbetrag, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der eingesetzten Antiseren oberhalb der Mindestanzahl. In der Praxis wird die Position stets gemeinsam mit den Einzelabrechnungen nach Nummer 4006 angesetzt und stellt sicher, dass die vollständige serologische HLA-Klasse-I-Typisierung wirtschaftlich kalkulierbar bleibt, ohne die einzelne Antiserum-Bestimmung selbst zu bewerten.

Gebühren und Steigerungssatz

3600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach209,83 €
Regelhöchstsatz1,15-fach241,30 €
Höchstsatz1,3-fach272,78 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4007

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4007?

Die GOÄ-Ziffer 4007 steht für „Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4007?

Die GOÄ-Ziffer 4007 ist mit 3600 Punkten bewertet; das entspricht 209,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4007 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 241,30 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4007?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4007 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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