GOÄ-Ziffer 3950: Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich…

Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Faktor

Die GOÄ-Ziffer 3950 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Faktor“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,18 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst die Bestimmung eines Plättchenfaktors (Plättchenfaktor 3 oder Plättchenfaktor 4) mittels Ligandenassay, wobei die Leistung Doppelbestimmung und aktuelle Bezugskurve einschließt und je untersuchtem Faktor gesondert berechnet wird. Plättchenfaktor 3 spielt eine Rolle in der thrombozytären Unterstützung der plasmatischen Gerinnung, Plättchenfaktor 4 wird unter anderem im Zusammenhang mit heparininduzierten Reaktionen und thrombozytärer Aktivierung untersucht. Angewendet wird die Bestimmung bei der differenzierten Abklärung thrombozytärer Funktionsstörungen oder bei Verdacht auf eine thrombozytenassoziierte Gerinnungsstörung, wenn Standardtests der plasmatischen Gerinnung keine ausreichende Erklärung liefern. Die eingeschlossene Doppelbestimmung mit aktueller Bezugskurve gewährleistet dabei eine methodisch abgesicherte, quantitativ verlässliche Aussage zum jeweiligen Faktor.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatz1,15-fach32,18 €
Höchstsatz1,3-fach36,37 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3950

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3950?

Die GOÄ-Ziffer 3950 steht für „Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, je Faktor“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3950?

Die GOÄ-Ziffer 3950 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3950 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,18 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3950?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3950 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.