GOÄ-Ziffer 3716: Osmolalität 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
Osmolalität 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
Die GOÄ-Ziffer 3716 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osmolalität 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 50 Punkten bewertet; das entspricht 2,91 € beim einfachen und 3,35 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Bestimmung der Osmolalität misst die Gesamtkonzentration gelöster Teilchen in einer Körperflüssigkeit und gibt damit Auskunft über den Wasserhaushalt und die Konzentrationsfähigkeit von Organen wie der Niere. Angewendet wird die Untersuchung bei Verdacht auf Störungen des Flüssigkeits- und Elektrolythaushalts, etwa bei Verdacht auf Diabetes insipidus, bei unklaren Elektrolytentgleisungen oder zur Beurteilung der Konzentrationsleistung der Niere. Die Ziffer steht am Ende des Abschnitts zu Elektrolyten, Wasserhaushalt und physikalischen Untersuchungen und ergänzt damit die vorangehenden Positionen wie Blutgasanalyse, Viskosität, pH-Wert und Bikarbonat um einen weiteren, eigenständigen Parameter zur Beurteilung des Wasser- und Elektrolythaushalts.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,91 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 3,35 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 3,78 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3712 – Viskosität (z. B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch
- GOÄ 3714 – Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht…
- GOÄ 3715 – Bikarbonat
- GOÄ 3721 – Glykierte Proteine
- GOÄ 3722 – Fructosamin, photometrisch
- GOÄ 3723 – Fruktose, photometrisch
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3716
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3716?
Die GOÄ-Ziffer 3716 steht für „Osmolalität 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3716?
Die GOÄ-Ziffer 3716 ist mit 50 Punkten bewertet; das entspricht 2,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3716 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 3,35 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3716?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3716 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.