GOÄ-Ziffer 3723: Fruktose, photometrisch
Fruktose, photometrisch
Die GOÄ-Ziffer 3723 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fruktose, photometrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die photometrische Bestimmung von Fruktose erfasst den Fruchtzuckergehalt einer Probe mittels photometrischer Messmethode. Angewendet wird die Untersuchung in der Praxis vor allem bei Fragestellungen zum Kohlenhydratstoffwechsel, etwa im Rahmen von Fertilitätsdiagnostik, bei Verdacht auf eine Störung des Fruktosestoffwechsels oder in andrologischen Untersuchungen, in denen der Fruktosegehalt des Seminalplasmas Rückschlüsse auf die Funktion der Samenblasen zulässt. Die Ziffer ist von der Fructosaminbestimmung (3722) klar zu unterscheiden: Während Fructosamin ein glykiertes Protein als Verlaufsparameter des Blutzuckers misst, bestimmt 3723 den Einfachzucker Fruktose selbst photometrisch, unabhängig von einer Proteinbindung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 13,41 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 15,16 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3716 – Osmolalität 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
- GOÄ 3721 – Glykierte Proteine
- GOÄ 3722 – Fructosamin, photometrisch
- GOÄ 3724 – D-Xylose, photometrisch
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3723
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3723?
Die GOÄ-Ziffer 3723 steht für „Fruktose, photometrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3723?
Die GOÄ-Ziffer 3723 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3723 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3723?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3723 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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