GOÄ-Ziffer 3712: Viskosität (z. B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch

Viskosität (z. B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch

Die GOÄ-Ziffer 3712 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Viskosität (z. B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die viskosimetrische Bestimmung der Viskosität, beispielsweise von Blut, Serum oder Plasma, misst die Fließeigenschaft dieser Körperflüssigkeiten mit einem Viskosimeter. Angewendet wird die Untersuchung, wenn ein Verdacht auf eine Störung der Fließeigenschaften des Blutes besteht, etwa bei Erkrankungen, die mit einer erhöhten Konzentration von Plasmaeiweißen oder Zellbestandteilen einhergehen und dadurch die Mikrozirkulation beeinträchtigen können. Die Bestimmung liefert einen quantitativen Messwert für die Zähflüssigkeit der untersuchten Probe und dient als ergänzender Parameter neben anderen hämatologischen und laborchemischen Untersuchungen. Sie wird je nach untersuchtem Material – Vollblut, Serum oder Plasma – gleichermaßen mit dieser Ziffer erfasst, ohne dass die Legende zwischen den Materialien differenziert.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3712

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3712?

Die GOÄ-Ziffer 3712 steht für „Viskosität (z. B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3712?

Die GOÄ-Ziffer 3712 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3712 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3712?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3712 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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