GOÄ-Ziffer 4288: Coxiella burneti
Coxiella burneti
Die GOÄ-Ziffer 4288 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Coxiella burneti“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 23,46 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird der serologische Nachweis von Antikörpern gegen Coxiella burnetii, den Erreger des Q-Fiebers, meist per Immunfluoreszenz- oder ELISA-Verfahren gegen Phase-I- und Phase-II-Antigene. Angewendet wird die Ziffer bei unklarem fieberhaftem Krankheitsbild mit Tierkontakt, etwa zu Schafen, Ziegen oder Rindern, sowie bei Verdacht auf eine atypische Pneumonie oder eine Endokarditis unklarer Ursache, wenn eine akute oder chronische Q-Fieber-Infektion abgeklärt werden soll. Die Leistung umfasst allein die Antikörperbestimmung im Serum, nicht die Erregeranzucht. Da sie Teil der Sammelposition ist, wird sie gemeinsam mit den übrigen dort erfassten Parametern nur einmal je Untersuchungsgang mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr mit Nummer 4284 abgerechnet, auch wenn mehrere Antigenkomponenten geprüft werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,40 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 23,46 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 26,52 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4284).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4288
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4288?
Die GOÄ-Ziffer 4288 steht für „Coxiella burneti“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4288?
Die GOÄ-Ziffer 4288 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4288 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 23,46 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4288?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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