GOÄ-Ziffer 4383: Hepatitis A-Virus (IgM)
Hepatitis A-Virus (IgM)
Die GOÄ-Ziffer 4383 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis A-Virus (IgM)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4383 steht fuer den isolierten Nachweis von IgM-Antikoerpern gegen das Hepatitis-A-Virus und wird angewendet, wenn gezielt der Nachweis einer frischen, akuten Infektion im Vordergrund steht, etwa bei akuter Symptomatik mit Verdacht auf Hepatitis A, ohne dass zugleich IgG bestimmt wird. Nach Amtlicher Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl und Gebuehr wie Nummer 4375 bewertet, ohne eigene Sonderbewertung. Die Ziffer grenzt sich damit von Nummer 4382 ab, die den kombinierten Nachweis von IgG und IgM erfasst: Wird nur IgM bestimmt, ist Nummer 4383 einschlaegig. Der untersuchte Parameter ist in der Rechnung anzugeben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,09 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,19 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4375).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4380 – HBe-Antigen (IgG und IgM)
- GOÄ 4381 – HBs-Antigen
- GOÄ 4382 – Hepatitis A-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4384 – Herpes simplex-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4385 – Masern-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4386 – Mumps-Virus (IgG und IgM)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4383
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4383?
Die GOÄ-Ziffer 4383 steht für „Hepatitis A-Virus (IgM)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4383?
Die GOÄ-Ziffer 4383 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4383 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4383?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.