GOÄ-Ziffer 4385: Masern-Virus (IgG und IgM)
Masern-Virus (IgG und IgM)
Die GOÄ-Ziffer 4385 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Masern-Virus (IgG und IgM)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4385 steht fuer den Nachweis von Antikoerpern (IgG und IgM) gegen das Masern-Virus und wird eingesetzt, wenn im Rahmen einer Immunitaets- oder Infektionsabklaerung, etwa vor einer Impfentscheidung oder bei Verdacht auf eine Masernerkrankung, eine serologische Bestimmung beider Antikoerperklassen erforderlich ist. Nach Amtlicher Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl und Gebuehr wie Nummer 4375 bewertet, ohne eigene Sonderbewertung. Die Ziffer kommt damit zur Anwendung, wenn Masern-Antikoerper als eigener Parameter innerhalb der methodisch vergleichbaren serologischen Erregergruppe bestimmt werden, waehrend andere Erreger derselben Sammelposition ueber ihre jeweils eigene Nummer zur gleichen Gebuehr abgerechnet werden. Der Parameter ist in der Rechnung anzugeben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,09 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,19 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4375).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4385
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4385?
Die GOÄ-Ziffer 4385 steht für „Masern-Virus (IgG und IgM)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4385?
Die GOÄ-Ziffer 4385 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4385 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4385?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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