GOÄ-Ziffer 4388: Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM) 4389 Untersuchungen mit…
Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM) 4389 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4388 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM) 4389 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4388 bezeichnet den Nachweis von Antikoerpern (IgG und IgM) gegen das Varizella-Zoster-Virus und wird angewendet, wenn zur Immunitaetsbestimmung, etwa vor Impfungen bei Risikopatienten, oder bei Verdacht auf eine akute Infektion beziehungsweise Reaktivierung eine serologische Abklaerung beider Antikoerperklassen erfolgt. Laut Amtlicher Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4375 identisch sind; eine eigenstaendige Bewertung besteht nicht. Zugleich bildet Nummer 4388 selbst die Referenzgroesse fuer eine weitere Gruppe methodisch aehnlich aufwendiger Antikoerpernachweise (ab Nummer 4390), deren Punktzahl und Gebuehr sich an dieser Ziffer orientieren. Der untersuchte Parameter ist in der Rechnung anzugeben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,09 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,19 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4375).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4385 – Masern-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4386 – Mumps-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4387 – Röteln-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4390 – Cytomegalie-Virus (IgM)
- GOÄ 4391 – Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)
- GOÄ 4392 – FSME-Virus (IgM)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4388
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4388?
Die GOÄ-Ziffer 4388 steht für „Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM) 4389 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4388?
Die GOÄ-Ziffer 4388 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4388 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4388?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.