GOÄ-Ziffer 4235: Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)

Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)

Die GOÄ-Ziffer 4235 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4235 erfasst den Nachweis agglutinierender Antikörper mittels WIDAL-Reaktion und wird eingesetzt, wenn klinisch der Verdacht auf Typhus oder Paratyphus besteht und die Agglutinationsreaktion zur serologischen Bestätigung einer Salmonellen-Infektion herangezogen wird, insbesondere wenn ein kultureller Nachweis aus Blut oder Stuhl nicht gelingt oder ergänzt werden soll. Die WIDAL-Reaktion beruht auf der Agglutination von Bakterienantigenen durch spezifische Patientenantikörper und stellt damit ein klassisches, methodisch eigenständiges Verfahren gegenüber anderen Nachweistechniken dar. Amtlich ist die Ziffer als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet: Sie teilt sich mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe daneben abgerechnet. Sie eröffnet zugleich die Reihe der Agglutinationsbestimmungen 4236 bis 4249.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatz1,15-fach15,42 €
Höchstsatz1,3-fach17,43 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4235

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4235?

Die GOÄ-Ziffer 4235 steht für „Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4235?

Die GOÄ-Ziffer 4235 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4235 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4235?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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