GOÄ-Ziffer 4232: Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest…

Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)

Die GOÄ-Ziffer 4232 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 6,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4232 betrifft den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Treponema pallidum mittels TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest oder VDRL-Test und wird bei Verdacht auf eine Syphilis-Infektion eingesetzt, sei es zur Erstdiagnostik, zur Bestätigung eines Screeningbefundes oder zur Verlaufs- und Therapiekontrolle. Die genannten Testverfahren decken dabei unterschiedliche Antikörperklassen und Reaktionsprinzipien ab, sodass je nach klinischer Fragestellung eines oder mehrere der genannten Verfahren zum Einsatz kommen. Amtlich ist die Ziffer als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4214 bewertet, teilt sich also mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4214 abgerechnet. Die inhaltlich identische Testkombination innerhalb der Sammelposition um Nummer 4233 ist unter Nummer 4248 geführt.

Gebühren und Steigerungssatz

90 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,25 €
Regelhöchstsatz1,15-fach6,04 €
Höchstsatz1,3-fach6,83 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4232

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4232?

Die GOÄ-Ziffer 4232 steht für „Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4232?

Die GOÄ-Ziffer 4232 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4232 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4232?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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