GOÄ-Ziffer 4408: Hepatitis C-Virus, Immunoblot

Hepatitis C-Virus, Immunoblot

Die GOÄ-Ziffer 4408 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis C-Virus, Immunoblot“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 53,62 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4408 erfasst den Immunoblot (Western-Blot) zur Bestätigung eines Hepatitis-C-Antikörpernachweises. Die Untersuchung wird eingesetzt, wenn ein Screeningtest auf Hepatitis-C-Antikörper (Nummer 4406) reaktiv oder grenzwertig ausgefallen ist und die Spezifität des Befundes durch Nachweis von Antikörpern gegen mehrere definierte virale Einzelantigene bestätigt werden muss, um falsch-positive Suchtestergebnisse auszuschließen. Sie kommt damit nicht als Erstuntersuchung, sondern als Bestätigungstest im diagnostischen Stufenschema zum Einsatz. Gebührenrechtlich ist Nummer 4408 Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4406 bewertet, sodass Such- und Bestätigungstest zwar inhaltlich unterschiedliche Untersuchungsschritte darstellen, aber derselben Bewertungsstufe zugeordnet sind.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz1,15-fach53,62 €
Höchstsatz1,3-fach60,62 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4408

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4408?

Die GOÄ-Ziffer 4408 steht für „Hepatitis C-Virus, Immunoblot“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4408?

Die GOÄ-Ziffer 4408 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4408 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4408?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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