GOÄ-Ziffer 4409: HIV, Immunoblot 21. Antikörper gegen Pilzantigene

HIV, Immunoblot 21. Antikörper gegen Pilzantigene

Die GOÄ-Ziffer 4409 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV, Immunoblot 21. Antikörper gegen Pilzantigene“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 53,62 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4409 bezeichnet den Immunoblot (Western-Blot) zur Bestätigung eines HIV-Antikörpernachweises. Sie wird angewendet, wenn ein vorausgegangener HIV-Suchtest reaktiv oder grenzwertig ausgefallen ist und durch Nachweis von Antikörpern gegen mehrere spezifische virale Antigene die Spezifität des Ergebnisses gesichert werden muss, bevor eine HIV-Infektion diagnostisch bestätigt wird. Wie beim Hepatitis-C-Immunoblot handelt es sich um einen nachgeschalteten Bestätigungstest im diagnostischen Stufenschema und nicht um eine Erstuntersuchung. Gebührenrechtlich ist Nummer 4409 Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4406 bewertet; sie bildet zugleich die Bezugsgröße für die nachfolgenden parasitologisch-serologischen Untersuchungen dieser Bewertungsgruppe, etwa den Echinokokken- und Schistosomen-Nachweis (Nummer 4430 f.).

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz1,15-fach53,62 €
Höchstsatz1,3-fach60,62 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4409

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4409?

Die GOÄ-Ziffer 4409 steht für „HIV, Immunoblot 21. Antikörper gegen Pilzantigene“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4409?

Die GOÄ-Ziffer 4409 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4409 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4409?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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