GOÄ-Ziffer 3783: Organisches Säurenprofil, Gaschromatographie oder…
Organisches Säurenprofil, Gaschromatographie oder Gaschromatographie-Massenspektromie
Die GOÄ-Ziffer 3783 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Organisches Säurenprofil, Gaschromatographie oder Gaschromatographie-Massenspektromie“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,20 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Position erfasst die Erstellung eines organischen Saeurenprofils mittels Gaschromatographie oder Gaschromatographie-Massenspektrometrie. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen der Stoffwechseldiagnostik, etwa bei Verdacht auf eine organische Azidurie oder eine andere angeborene Stoffwechselstoerung, ein breites Spektrum organischer Saeuren gleichzeitig erfasst werden soll, meist aus Urin. Die Legende laesst beide genannten Methoden, Gaschromatographie und die kombinierte Gaschromatographie-Massenspektrometrie, gleichermassen als Grundlage der Leistung zu, ohne dass eine der beiden gesondert zu bewerten waere. Von Einzelbestimmungen einzelner organischer Saeuren ueber andere Positionen ist diese Ziffer dadurch abgegrenzt, dass hier ein gesamtes Profil im Rahmen einer Untersuchung erstellt wird. Die Leistung wird je erstelltem Profil einmal angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 33,22 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 38,20 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 43,19 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3783
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3783?
Die GOÄ-Ziffer 3783 steht für „Organisches Säurenprofil, Gaschromatographie oder Gaschromatographie-Massenspektromie“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3783?
Die GOÄ-Ziffer 3783 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3783 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,20 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3783?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3783 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.