GOÄ-Ziffer 3786: Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin I-Convertase…
Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin I-Convertase, ACE)
Die GOÄ-Ziffer 3786 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin I-Convertase, ACE)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 14,74 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bezeichnet die Bestimmung des Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin-I-Convertase, ACE). Sie wird angewendet, wenn der ACE-Spiegel im Serum als laborchemischer Parameter benoetigt wird, etwa im Rahmen der Diagnostik und Verlaufsbeurteilung granulomatoeser Erkrankungen, bei denen dieses Enzym als Aktivitaetsmarker herangezogen wird. Die Legende benennt lediglich den Analyten samt seiner gebraeuchlichen Bezeichnungen, ohne ein bestimmtes Messverfahren festzulegen, sodass die Position unabhaengig von der konkreten laborinternen Methodik angesetzt werden kann. Sie ist als eigenstaendiger Einzelparameter von anderen Enzymbestimmungen des Kapitels klar abgegrenzt und wird je durchgefuehrter Bestimmung einmal berechnet, in der Regel im Rahmen einer gezielten Verdachtsdiagnostik und nicht als Routineparameter.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 12,82 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 14,74 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 16,67 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3786
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3786?
Die GOÄ-Ziffer 3786 steht für „Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin I-Convertase, ACE)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3786?
Die GOÄ-Ziffer 3786 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3786 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 14,74 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3786?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3786 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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