GOÄ-Ziffer 4214: Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene

Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene

Die GOÄ-Ziffer 4214 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4214 steht im Abschnitt M der GOÄ für den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Bakterienantigene und bildet die Bezugsziffer, unter der zahlreiche nachfolgende Einzelbestimmungen (unter anderem die Nummern 4221 bis 4232) als Teil derselben Sammelposition abgerechnet werden. In der Praxis wird die Leistung angesetzt, wenn im Rahmen einer Infektionsdiagnostik der spezifische Antikörpernachweis gegen ein bestimmtes bakterielles Antigen erforderlich ist, etwa zur Abklärung einer vermuteten bakteriellen Infektion, deren Erreger sich kulturell nicht sicher fassen lässt oder bei der die Serologie die klinische Verdachtsdiagnose absichert. Da für die zugehörigen Einzelbestimmungen eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr mit Nummer 4214 gilt, ist bei mehreren gleichzeitig bestimmten Erregern dieser Gruppe die Sammelbewertung zu berücksichtigen, statt jede Position einzeln in voller Höhe anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,02 €
Höchstsatz1,3-fach4,55 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4214

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4214?

Die GOÄ-Ziffer 4214 steht für „Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4214?

Die GOÄ-Ziffer 4214 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4214 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4214?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4214 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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