GOÄ-Ziffer 3672: Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels…
Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen
Die GOÄ-Ziffer 3672 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 3672 vergütet die Analyse von Gallen- oder Harnsteinen mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch einschließlich chemischer Reaktionen. Sie wird angewendet, wenn ein operativ oder spontan gewonnener Gallen- oder Harnstein hinsichtlich seiner chemischen Zusammensetzung untersucht werden soll, etwa um die Steinart, zum Beispiel Cholesterin-, Bilirubin-, Kalziumoxalat- oder Harnsäurestein, zu bestimmen und daraus Rückschlüsse auf Ursache und Rezidivprophylaxe zu ziehen. Die Leistung umfasst wahlweise das infrarotspektrometrische Verfahren oder die mikroskopische Untersuchung samt begleitender chemischer Nachweisreaktionen; beide Verfahrenswege werden unter derselben Ziffer zusammengefasst. Von der ebenfalls möglichen Röntgendiffraktionsanalyse nach Ziffer 3673 unterscheidet sich diese Ziffer durch das eingesetzte Analyseverfahren; je nach angewandter Methode ist die jeweils zutreffende Ziffer zu berechnen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3672
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3672?
Die GOÄ-Ziffer 3672 steht für „Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3672?
Die GOÄ-Ziffer 3672 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3672 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3672?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3672 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.