GOÄ-Ziffer 3680: Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch
Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch
Die GOÄ-Ziffer 3680 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 6,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 3680 vergütet die mikroskopische Differenzierung eines peripheren Blutausstrichs. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen der hämatologischen Diagnostik die einzelnen Leukozytenarten sowie Auffälligkeiten von Erythrozyten und Thrombozyten mikroskopisch beurteilt werden sollen, etwa bei Verdacht auf hämatologische Systemerkrankungen, Infektionen, Anämien oder zur Abklärung auffälliger Werte aus dem automatisierten Blutbild. Die manuelle mikroskopische Differenzierung liefert Informationen zu Zellmorphologie, Reifegrad und Verteilung der Blutzellen, die durch ein automatisiertes Zählgerät nicht oder nicht zuverlässig erfasst werden, etwa atypische Lymphozyten, Blasten oder Erythrozytenformveränderungen. Sie ist von der morphologischen Differenzierung des Knochenmarkausstrichs nach Ziffer 3681 abzugrenzen, die ein anderes Untersuchungsmaterial betrifft und bei tieferliegenden hämatologischen Fragestellungen zusätzlich indiziert sein kann.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,25 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 6,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 6,83 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3680
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3680?
Die GOÄ-Ziffer 3680 steht für „Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3680?
Die GOÄ-Ziffer 3680 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3680 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3680?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3680 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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