GOÄ-Ziffer 4074: Metanephrine
Metanephrine
Die GOÄ-Ziffer 4074 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Metanephrine“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,20 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 33,22 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 38,20 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 43,19 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4070).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4071 – 5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)
- GOÄ 4072 – Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder Urin
- GOÄ 4073 – Homovanillinsäure im Urin (HVA)
- GOÄ 4075 – Serotonin
- GOÄ 4076 – Steroidprofil
- GOÄ 4077 – Vanillinmandelsäure (VMA) 4078 Untersuchungen mit ähnlichem…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4074
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4074?
Die GOÄ-Ziffer 4074 steht für „Metanephrine“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4074?
Die GOÄ-Ziffer 4074 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4074 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,20 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4074?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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