GOÄ-Ziffer 4075: Serotonin

Serotonin

Die GOÄ-Ziffer 4075 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Serotonin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,20 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

570 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,22 €
Regelhöchstsatz1,15-fach38,20 €
Höchstsatz1,3-fach43,19 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4075

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4075?

Die GOÄ-Ziffer 4075 steht für „Serotonin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4075?

Die GOÄ-Ziffer 4075 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4075 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,20 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4075?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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