GOÄ-Ziffer 4369: Influenza C-Virus
Influenza C-Virus
Die GOÄ-Ziffer 4369 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Influenza C-Virus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4369 bezeichnet den Nachweis des Influenza-C-Virus und wird angewendet, wenn im Rahmen einer differenzierten Grippediagnostik gezielt dieser seltenere Virustyp untersucht werden soll, etwa zur vollstaendigen Abklaerung einer respiratorischen Infektion neben den haeufigeren Typen A und B. Die Amtliche Bestimmung ordnet die Leistung einer Sammelposition zu, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4362 uebereinstimmen; eine eigene Bewertung existiert nicht. In der Praxis wird Nummer 4369 also immer dann abgerechnet, wenn Influenza C als spezifischer Parameter innerhalb der methodisch vergleichbaren Erregergruppe nachgewiesen wurde, waehrend die uebrigen Influenza-Typen ueber ihre jeweils eigenen Nummern zur gleichen Gebuehr abgerechnet werden. Der Parameter ist in der Rechnung zu benennen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4362).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4366 – Coronaviren
- GOÄ 4367 – Influenza A-Virus
- GOÄ 4368 – Influenza B-Virus
- GOÄ 4370 – Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
- GOÄ 4371 – Parainfluenza-Virus 1
- GOÄ 4371a – Parainfluenza-Virus 2
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4369
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4369?
Die GOÄ-Ziffer 4369 steht für „Influenza C-Virus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4369?
Die GOÄ-Ziffer 4369 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4369 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4369?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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